Preisstruktur Wohnpflege                                        Haus 1 und Haus 3

Unsere zurzeit gültigen Tagessätze (Stand: 01.01.2025) betragen:



 


Die Pflegekassen übernehmen die folgenden Kosten:
Pflegegrad 1: 131,-- € / Monat
Pflegegrad 2: 805,-- € / Monat
Pflegegrad 3: 1.319,-- € / Monat
Pflegegrad 4: 1.855,-- € / Monat
Pflegegrad 5: 2.096,-- € / Monat


Eigenanteil Pflegegrad 1: 3.081,04 €    Eigenanteil Pflegegrad 2 - Pflegegrad 5: 3.101,89 €

Empfänger von vollstationären Leistungen nach §43 SGB XI erhalten einen Leistungszuschlag auf den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen sowie der Ausbildungsumlage in Abhängigkeit der individuellen Bezugsdauer der §43-Leistungen.
Das entspricht:
- bis zu 12 Monate 15% = ca. 247,99€
- bis zu 24 Monate 30% = ca, 495,99€
- bis zu 36 Monate 50% = ca. 826,62€
- über 36 Monate 75% = ca. 1.239,93€

Kurzzeitpflege: Urlaub von der Pflege - Unterkunft & Verpflegung, Investitionskosten

                                              Pflegegrad 2     Pflegegrad 3     Pflegegrad 4     Pflegegrad 5

Ihr Eigenanteil täglich             47,62€               47,62€               47,62€              47,62€

                                                    (22 Tage)            (18 Tage)           (16 Tage)           (15 Tage)


Die Kosten für die Pflege werden der zuständigen Pflegekasse gesondert in Rechnung gestellt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflege bis max. 1.854,00€ in der Kurzzeitpflege.

Sind mit den zur Verfügung stehenden Mittel (Renten, Mieteinnahmen, etc,) nicht alle Kosten zu decken, übernimmt auf Antragder zuständige Sozialhilfeträger nach Prüfung die Restkosten. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.


Preisstruktur Wohnpflege                                           Haus 2 (Neubau)
Unsere zurzeit gültigen Tagessätze (Stand: 01.01.2025) betragen:


Die Pflegekassen übernehmen die folgenden Kosten:
Pflegegrad 1: 131,-- € / Monat
Pflegegrad 2: 805,-- € / Monat
Pflegegrad 3: 1.319,-- € / Monat
Pflegegrad 4: 1.855,-- € / Monat
Pflegegrad 5: 2.096,-- € / Monat

Eigenanteil Pflegegrad 1: 3.191,77 €                                Eigenanteil Pflegegrad 2 - Pflegegrad 5: 3.212,56 €

Empfänger von vollstationären Leistungen nach §43 SGB XI erhalten einen Leistungszuschlag auf den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen sowie der Ausbildungsumlage in Abhängigkeit der individuellen Bezugsdauer der §43-Leistungen.
Das entspricht:
- bis zu 12 Monate 15% = ca. 247,99€
- bis zu 24 Monate 30% = ca. 495,99€
- bis zu 36 Monate 50% = ca. 826,62€
- über 36 Monate 75% = ca. 1.239,93€


Kurzzeitpflege: Urlaub von der Pflege - Unterkunft & Verpflegung, Investitionskosten


                                                       Pflegegrad 2       Pflegegrad 3       Pflegegrad 4       Pflegegrad 5
Ihr Eigenanteil täglich                   51,26€                 51,26€                51,26€                   51,26€
                                                          (22 Tage)             (18 Tage)            (16 Tage)                (15 Tage)

Die Kosten für die Pflege werden der zuständigen Pflegekasse gesondert in Rechnung gestellt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflege bis max. 1.854,00€ in der Kurzzeitpflege.
Sind mit den zur Verfügung stehenden Mittel (Renten, Mieteinnahmen, etc,) nicht alle Kosten zu decken, übernimmt auf Antragder zuständige Sozialhilfeträger nach Prüfung die Restkosten. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.